SkybeamerGlauben sie an UFOs? Sie meinen, bereits UFOs gesehen zu haben? Meist sind es sogenannte Skybeamer, lichtstarke, bündelnde Scheinwerfer, die über zig Kilometer hinweg zu sehen sind und häufig schnell bewegt werden. Oft werden sie von Diskotheken als Werbung eingesetzt. Nur in seltesten Fällen sind es Laser, für die sie allerdings oft gehalten werden.
Man stelle sich einmal vor, jede Gaststätte, jede Veranstaltung würde solche Scheinwerfer einsetzen - immerhin wurden sie bereits von einer großen Elektronikkette angeboten! Sind andere eingesetzte Werbemittel nicht viel effektiver? UrteileIn mehreren Urteilen wurde der Betrieb von Skybeamern verboten:
Eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi wurde von der sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft am 9. und 11.5. 2007 ausführlich beantwortet. Die Anfragen sind beim Sächsischen Landtag abrufbar. (zur Suchmaske, Suche nach "Lichtimmissionen", Dokumenttyp "kleine Anfrage". Dokumente Drs 4/8477 und Drs 4/8478) Eine Zusammenfassung gibt: Offenbar sind die Skybeamer als Werbemassnahmen anzusehen. Da sie weit in den Aussenbereich wirken, sind sie nach einigen Landesbauordnungen überhaupt nicht genehmigungsfähig. |