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Skybeamer

Skybeamer
 
Skybeamer

Glauben sie an UFOs?

Sie meinen, bereits UFOs gesehen zu haben?
Immer wieder gibt es Anrufe im Planetarium von Leuten, die glauben, "Fliegende Untertassen" (nicht im Haushalt oder beim Polterabend) gesehen zu haben.

Meist sind es sogenannte Skybeamer, lichtstarke, bündelnde Scheinwerfer, die über zig Kilometer hinweg zu sehen sind und häufig schnell bewegt werden. Oft werden sie von Diskotheken als Werbung eingesetzt. Nur in seltesten Fällen sind es Laser, für die sie allerdings oft gehalten werden.
Dabei sind diese Scheinwerfer

  • besonders störend für astronomische Beobachtungen,
  • gefährlich für Zugvögel, weswegen Behörden in Hessen bereits Verbote ausgesprochen haben,
  • sehr stark verkehrsgefährdend - es hat bereits Unfälle gegeben,
  • eine Werbung über riesige Entfernungen, die nach den Baugesetzen oft verboten ist,
  • und sie haben negative Einflüsse auf die Tierwelt. In Dortmund wurde in einer warmen Nacht beobachtet, dass während 1 Stunde etwa 1000 Nachtfalter und andere größere Fluginsekten an einem Strahler verbrannten!

Man stelle sich einmal vor, jede Gaststätte, jede Veranstaltung würde solche Scheinwerfer einsetzen - immerhin wurden sie bereits von einer großen Elektronikkette angeboten!

Sind andere eingesetzte Werbemittel nicht viel effektiver?

Urteile

In mehreren Urteilen wurde der Betrieb von Skybeamern verboten:

  • OVG Koblenz (2003): In Kandel wird ein Beamer aus Gründen des Landschaftsschutzes und wegen des Ruhe- und Erholungsbedürfnisses der Bevölkerung verboten (Az.: 8 A 11286/02.OVG).
  • In Prüm wird ein Skybeamer verboten, weil die Gemeinde auf das Landschaftsbild des Naturparks Nordeifel besondere Rücksicht nehmen will (Az.: 8 A 11217/02.OVG).
  • Bayr. Verwaltungsgericht Regensburg (1998): Ein Skybeamer wird wegen Verkehrsgefährdung verboten (Az.: RN 6 K 96.2039).
  • ...

Eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi wurde von der sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft am 9. und 11.5. 2007 ausführlich beantwortet. Die Anfragen sind beim Sächsischen Landtag abrufbar. (zur Suchmaske, Suche nach "Lichtimmissionen", Dokumenttyp "kleine Anfrage". Dokumente Drs 4/8477 und Drs 4/8478)

Eine Zusammenfassung gibt:
C. Herrmann u.a.: "Flackernde Lichtspiele am nächtlichen Himmel", Naturschutz und Landschaftsplanung 38/4 (2006), S. 115-119

Offenbar sind die Skybeamer als Werbemassnahmen anzusehen. Da sie weit in den Aussenbereich wirken, sind sie nach einigen Landesbauordnungen überhaupt nicht genehmigungsfähig.


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