Was ist Lichtverschmutzung?Lichtverschmutzung (aus dem engl. Light Pollution) bezeichnet die Aufhellung des Nachthimmels durch künstliche Lichtquellen, deren Licht in der Atmosphäre gestreut wird. Es geht also nicht um eine Verschmutzung des Lichtes an sich, sondern natürliches Licht wird durch künstliches verschmutzt. So kann künstliches Licht zum Beispiel den Anblick des Sternhimmels behindern oder uns gar unmöglich machen, wie es in Ballungsräumen heute bereits der Fall ist. Häufig ist auch von Lichtsmog die Rede. Ein Lesebeispiel mag dies illustrieren:
Dabei rührt ein großer Teil der Lichtverschmutzung von schlecht konstruierten oder ineffektiv installierten Lichtquellen und ist ohne negative Folgen, z. B. hinsichtlich der Verkehrssicherheit, vermeidbar. Gelegentlich wird argumentiert, dies stelle nur für ein paar Astronomen ein Problem dar und Maßnahmen zur Begrenzung der Lichtverschmutzung seien daher nicht von Interesse. - Das ist UNSINN! Die Aufhellung des Nachthimmels hat weitreichende ökologische Konsequenzen und selbst die Folgen für die Astronomie dürfen von Niemandem unterschätzt werden:
Die professionelle Astronomie hat sich schon heute mit Ihren Einrichtungen und Instrumenten in entlegenste Gebiete der Erde oder gar in den Weltraum zurückgezogen, was in den meisten Fällen mit einem erheblichem Mehr an Aufwand und Kosten verbunden ist. Der "Nachwuchs" ist dazu oft nicht in der Lage. Lichtverschmutzung und Ökologie Es wird viel über Umweltschutz diskutiert. Umwelt wird dabei
im Wesentlichen definiert als Luft, Boden und Wasser. Doch betrifft
dies auch das Licht, den Himmel? Doch die Aufhellung des Nachthimmels hat auch direkte Konsequenzen für Mensch und Natur, denn das Leben auf der Erde hat sich in Jahrmillionen an den Rhythmus von Helligkeit und Dunkelheit, angepasst:
Unser Leben mag heute ohne künstliches Licht nicht mehr vorstellbar sein, doch muss deshalb Alles in einem endlosen 24-Stunden-Tag erleuchtet werden? Die Gesetzgebung in Deutschland Insofern ist es verständlich, dass auch der Gesetzgeber in
Deutschland Lichtimmission bereits als Problem ansieht. Licht
zählt zu den im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) erfassten
Immissionen. Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn
sie "[...] nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind,
Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen
für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen."(§3 BImschG).
Leiter der Fachgruppe: Interesse bekommen? - Dann gibt es hier mehr Informationen!
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